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§119b SGB V erklärt

Zahnärztliche Kooperationsverträge zwischen Zahnarzt und Pflegeheim – was bedeutet das für Sie?

📜 Was ist §119b SGB V?

Seit 2014 (erweitert 2022) ermöglicht §119b SGB V Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern – denn viele können nicht mehr selbständig zum Zahnarzt gehen.

Kernidee: Der Zahnarzt kommt regelmäßig ins Pflegeheim, statt dass Bewohner aufwändig transportiert werden müssen. Das Pflegeheim arbeitet mit dem Zahnarzt zusammen, um die Mundgesundheit der Bewohner zu fördern.

✅ Vorteile für Pflegebedürftige

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Zahnarzt kommt ins Heim

Kein stressiger Transport, Untersuchung in vertrauter Umgebung

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Regelmäßige Besuche

Mindestens 1x pro Jahr, bei Bedarf häufiger

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Schulung für Pflegekräfte

Zahnarzt schult Personal in Mundpflege

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Prophylaxe wird bezahlt

Präventionsleistungen von Krankenkasse übernommen

💰 Leistungen der Krankenkasse

Diese zahnärztlichen Leistungen werden bei Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) von der Krankenkasse übernommen:

Wichtig: Diese Leistungen gelten für alle Versicherten mit Pflegegrad – auch zu Hause lebende Pflegebedürftige können vom Zahnarzt besucht werden, wenn sie die Praxis nicht aufsuchen können.

🏥 Für Pflegeheime

So profitieren Pflegeeinrichtungen von einem Kooperationsvertrag:

❓ Häufige Fragen

Gilt §119b auch für zu Hause lebende Pflegebedürftige?
Der Kooperationsvertrag nach §119b ist für Pflegeheime gedacht. Aber: Hausbesuche durch Zahnärzte sind auch für zu Hause lebende Pflegebedürftige möglich und werden von der Krankenkasse bezahlt. Fragen Sie Ihren Zahnarzt!
Wie finde ich einen Zahnarzt, der Hausbesuche macht?
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Ihres Bundeslandes nach. Viele Zahnärzte bieten Hausbesuche an – fragen Sie auch in der Zahnarztpraxis Ihrer Wahl direkt nach.
Muss ich für die Prophylaxe etwas zuzahlen?
Für Versicherte mit Pflegegrad ist die Individualprophylaxe (einschließlich professioneller Zahnreinigung) einmal jährlich eine Kassenleistung – also ohne Zuzahlung. Bei Menschen ohne Pflegegrad ist die PZR meist eine Privatleistung.
Wer übernimmt die Kosten für Zahnersatz?
Zahnersatz (Prothesen, Kronen, Brücken) wird über den Festzuschuss der Krankenkasse bezuschusst. Mit einem gepflegten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss. Die Differenz zum Gesamtpreis ist Eigenanteil – hier kann ggf. die Sozialhilfe helfen.
Was passiert bei Demenz – kann trotzdem behandelt werden?
Ja! Erfahrene Zahnärzte können auch Menschen mit Demenz behandeln. Wichtig sind eine ruhige Atmosphäre, kurze Termine und ggf. die Anwesenheit einer vertrauten Person. Bei schwerer Demenz kann eine Behandlung unter Sedierung erwogen werden.

Mundgesundheit aktiv fördern

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